§ Gesetzliche Bestimmungen § Gesetzliche Bestimmungen

Suche

Gesetzliche Bestimmungen haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Bedeutung der Förderung von Vielfalt und Inklusion gewachsen ist.

Das „Führungspositionengesetz II“ stellt die dritte Runde der gesetzlich geförderten Gleichstellung der Geschlechter dar. Da der Frauenanteil im Aufsichtsrat bereits bei aktuell 45 Prozent liegt (Stand 12/2021) und mit zwei weiblichen Mitgliedern im Vorstand auch hier die geforderte Mindestbeteiligung erfüllt ist, wurden 2021 lediglich neue Zielquoten für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands entschieden. Für beide Führungsebenen gilt die Zielmarke von 25 Prozent bis Ende 2026 aus.

Das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, das im Juli 2021 eingeführt wurde, verpflichtet Unternehmen, bis Mitte 2025 ihre Produkte und Dienstleistungen weitgehend barrierefrei anzubieten. Mit dem Aktionsplan zur Inklusion auf Basis der UN Behindertenrechtskonvention, den wir bereits im Juli 2018 veröffentlicht haben, ist das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen schon lange auf der Tagesordnung der Commerzbank. Mit einem bankweiten Projekt werden wir Inklusion auch für unsere Kund*innen Realität werden lassen. Schon heute sind Onlineanwendungen der Bank und auch unsere Geldautomaten weitgehend barrierefrei.

Mit der Novelle unserer Betriebsvereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz im Jahr 2021 haben wir unsere Regeln und Werte auf alle Handlungsfelder des Diversity Managements erweitert. Insbesondere zum Thema Rassismus wurde aufgrund der weltweiten Ereignisse die Haltung der Bank verdeutlicht.

Das „Personenstandsgesetz“ wurde vor einiger Zeit um die Möglichkeit, eine „Dritte Option“ zu wählen, erweitert. Die Commerzbank hat hierzu bspw. das Bewerbungsportal sowie das Ansprachekonzept in den Stellenausschreibungen angepasst. Darüber hinaus begleitet die Commerzbank transidente Mitarbeitende, Kolleg*innen, Personalverantwortliche und Vorgesetze bei prozessualen und organisatorischen Fragestellungen rund um das Thema Transidentität. Die Vielfalt an Menschen, die in der Bank arbeiten und mit ihr in Verbindung stehen, möchten wir auch in der Sprache einbeziehen, deshalb hat sich die Bank für eine Empfehlung zur Anwendung der inklusiven Sprache zunächst für einen Pilotzeitraum von einem Jahr in der internen Kommunikation entschieden.

Zum Seitenanfang