EU-Taxonomie

Nachhaltigkeit sichtbar machen: Die EU legt einheitliche Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaft fest.

Ansicht auf Hügel mit Windrädern aus der Vogelperspektive

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit von bestimmten Wirtschaftsaktivitäten. Sie ist Bestandteil des in 2018 vorgestellten EU „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“ und damit Teil des „European Green Deal“, der bis 2050 den Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null Emissionen gestalten soll. Die Taxonomie-Verordnung (VO) dient dabei als zentrales Instrument zur gezielten Lenkung von Kapitalströmen in nachhaltige und transformationsfähige Wirtschaftsaktivitäten. Einheitliche Kriterien erhöhen dabei die Transparenz und wirken damit Greenwashing entgegen.

Sechs Umweltziele stehen im Fokus:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Eine Wirtschaftstätigkeit ist unter der Taxonomie-VO nur dann ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der Verordnung genannten Umweltzielen leistet, ohne eines der anderen Umweltziele erheblich zu beeinträchtigen („Do No Significant Harm“). Zudem sind soziale Mindeststandards zu erfüllen.

Erweiterungen und Anpassungen an der Taxonomie-VO werden mindestens alle drei Jahre im Rahmen von Fortschreibungen und Überprüfungen vorgenommen.

Wie sind Banken davon betroffen?

Die Taxonomie-VO ist direkt anwendbar auf die Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten und Finanzprodukten und somit auch für Banken maßgebend. Außerdem ergeben sich aus der Taxonomie-VO auch neue Berichtspflichten für Finanzinstitute. Ab 2024 muss von Finanzinstituten unter anderem die Green Asset Ratio offengelegt werden. Diese beschreibt den Anteil des Taxonomie-konformen Geschäfts am Taxonomie-relevanten Geschäft (abzüglich des Exposure gegenüber bestimmten Kontrahenten von den Total Assets).

Anwendung der EU-Taxonomie in der Commerzbank

Bis spätestens 2050 möchte die Commerzbank die CO2-Emissionen ihres Kredit- und Anlageportfolios auf netto null reduzieren. Dieses Ziel ergibt sich unter anderem aus dem European Green Deal, der den Übergang zu einer Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen gestalten soll.

Auch die Industrie und Wirtschaft, unsere Kundinnen und Kunden, stehen vor einer enormen Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit. Es gibt kein Unternehmen, das nicht über kurz oder lang direkt oder indirekt von ihr betroffen sein wird. Aus diesem Grund findet die EU-Taxonomie auch Berücksichtigung in unserem ESG-Rahmenwerk. In diesem definieren wir, welche Finanzgeschäfte wir als Transformation-Finance und welche als Sustainable-Finance definieren. Die Anforderungen der EU-Taxonomie werden bei dieser Klassifikation berücksichtigt.

Alle Portfoliobestandteile, die nicht von unseren Ausschlusskriterien betroffen sind, klassifizieren wir als Transformation Finance. Auf Basis unseres ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses beziehen wir auch heute schon Engagements in unsere Definition von Sustainable Finance mit ein, die soziale Zwecke erfüllen oder über die bisherigen ökologischen Kriterien der EU-Taxonomie hinausgehen. Mit fortschreitender Weiterentwicklung der EU-Taxonomie werden wir unsere Parameter kontinuierlich überprüfen und gegebenenfalls an die EU-Regulierung anpassen.