Zahlungsverkehr, Zahlungsverkehr: Fließende Zahlungsströme ohne Stau und Störungen
Unsere Leistungen im Zahlungsverkehr, Zahlungsströme einfach und effizient steuern
SEPA-Überweisungen und -Lastschriften
Schnelle Gutschriften bei Überweisungen und schnelle Verfügbarkeit eingezogener Lastschriften
Euro-Eilüberweisungen
Priorisierte Behandlung dringender Zahlungen mit valutenkompensierter Gutschrift beim Zahlungsempfänger
SEPA-Echtzeitüberweisungen
Schnellstmöglicher Transfer vom Auftraggeber zum Begünstigten mit Rückbestätigung der Zahlung
Global Transaction & Routing Service
Zentrale Annahme und Weiterleitung/Konvertierung von Überweisungs- und Lastschriftaufträgen in lokalen oder standardisierten Formaten
SEPA-Überweisungen und -Lastschriften, SEPA: Effizienz dank EU-weit einheitlicher Verfahren
Schnell
Alle elektronischen SEPA-Zahlungen werden innerhalb eines Bankarbeitstages ausgeführt
Informativ
Taggenaue Vorabinformation über bevorstehende Kontobelastungen
Massentauglich
Einheitliche und eindeutige Standards für alle Beteiligten ermöglichen eine effiziente Abwicklung des SEPA-Massenzahlungsverkehrs
Was SEPA-Überweisungen und -Lastschriften auszeichnet
SEPA-Überweisungen (Credit Transfer)
Die SEPA-Überweisung können Sie innerhalb des SEPA-Geltungsraums nutzen.
SEPA-Lastschrift (Direct Debit) als Core oder B2B
Für unterschiedliche Anforderungen stehen zwei Lastschrift-Varianten zur Auswahl:
- die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit), die in den Grundzügen dem ehemaligen deutschen Einzugsermächtigungsverfahren ähnelt, und
- die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit), die mit dem ehemaligen deutschen Abbuchungsauftragsverfahren vergleichbar ist.
SEPA-Echtzeitüberweisung, Just in time jetzt auch mit Sammeleinreichungen: Instant Payment bulk-Zahlungen
Sache von Sekunden
Der Empfänger erhält die Gutschrift innerhalb weniger Sekunden nach Ausführung
Rund um die Uhr
Zahlungen werden jederzeit ausgeführt: 24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr
Mit Bestätigung
Im Unterschied zur klassischen SEPA-Überweisung bestätigt die Empfängerbank den Geldeingang
Euro-Eilüberweisung (CCU über EBICS), Ausführung eiliger Zahlungen über elektronische Zahlungswege
Mit Euro-Eilüberweisungen können dringende Zahlungen valutenkompensiert dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden.
- Häufige Einsatzgebiete sind Kontoüberträge (Treasury-Zahlungen), Großbetragszahlungen und eilige Rechnungsbegleichungen mit taggleichen, valutenneutralen Überträgen
- Eilüberweisungen können grundsätzlich nur beleglos in Euro mit elektronischer Unterschrift in Auftrag gegeben werden.
- Für eine taggleiche Ausführung beachten Sie bitte die entsprechenden Cut-off-Zeiten.
Global Transaction & Routing Service , Single Point of Entry statt länderspezifischer Besonderheiten
Ein Portal
Keine zusätzliche Konvertierungs- oder lokale Electronic-Banking-Software erforderlich
Direkt
Direkter Zugang zu zahlreichen lokalen und internationalen Clearing-Systemen
Know-how
Umfassende Beratung international agierender Kunden bei der zentralen Zahlungsverkehrssteuerung
Fragen und Antworten , Alles Wissenswerte rund um den Zahlungsverkehr
SEPA-Überweisungen erfolgen ausschließlich in Euro innerhalb des SEPA-Geltungsraums. Sie können über verschiedene elektronische Zugangskanäle oder beleghaft eingereicht werden. Es gibt keine Betragsbegrenzungen. Die Konten von Auftraggeber und Begünstigtem werden dabei über IBAN und BIC identifiziert. Die Ausführungsfrist bis zum Kreditinstitut des Begünstigten beträgt bei elektronischer Beauftragung einen Bankarbeitstag.
Eine SEPA-Überweisung muss als SHARE-Zahlung (Entgeltteilung) beauftragt werden: Auftraggeber und Begünstigter tragen jeweils die bei ihren Kreditinstituten anfallenden Entgelte. Die Belastung mit diesen Entgelten erfolgt separat, der Überweisungsbetrag wird dem Konto des Begünstigten ungekürzt gutgeschrieben.
EURO-Eilüberweisungen können grundsätzlich nur beleglos in Euro mit elektronischer Unterschrift in Auftrag gegeben werden. Für eine taggleiche Ausführung sind die Cut-off-Zeiten zu beachten: 15:45 Uhr an unseren Geschäftstagen für in Deutschland eingereichte Zahlungen.
Bei Echtzeitüberweisungen gilt ein Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Transaktion. Wird diese Obergrenze überschritten, wird die Transaktion abgelehnt. Cut-off-Zeiten gibt es hier nicht.
Die beiden SEPA-Lastschriftverfahren Basislastschrift (Core) und Firmenlastschrift (B2B) erfolgen ausschließlich in Euro, innerhalb des SEPA-Geltungsraums und über elektronische Zugangskanäle. Betragsbegrenzungen gibt es nicht. Bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen besteht eine Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung.
Jeder Lastschrifteinreicher (Creditor) benötigt eine eindeutige und standardisierte Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier). Er muss der SEPA-Lastschrift ein Fälligkeitsdatum mitgeben, an dem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird, und die Lastschrift mit einer bestimmten Vorlauffrist bei seiner Bank einreichen.
Der Zahlungspflichtige autorisiert den Einzug per SEPA-Lastschrift durch ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei wiederkehrenden Lastschrifteinzügen, ist er über die bevorstehende Belastung seines Kontos mit einer Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Fälligkeitsdatum zu informieren.
Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) dient ausschließlich dem Einzug von Forderungen bei Unternehmen. Von der SEPA-Basislastschrift (Core) unterscheidet sie sich in folgenden Punkten:
- Bei autorisierten SEPA-Firmenlastschriften (B2B) besteht keine Möglichkeit zur Rückgabe wegen Widerspruch.
- Das Mandat für eine SEPA-Firmenlastschrift (B2B) unterscheidet sich textlich vom Mandat einer SEPA-Basislastschrift.
- Die Bank des Zahlungspflichtigen muss die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) gegen das bei ihr durch den Zahlungspflichtigen hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat prüfen.
- Rückgaben durch die Bank des Zahlungspflichtigen sind nur in begründeten Fällen (z. B. mangels Deckung) bis spätestens zwei Tage nach Fälligkeit zulässig
Die Commerzbank ermöglicht Ihnen eine taggleiche Buchung Ihrer STP-fähigen Zahlungsaufträge, wenn diese an den Bankarbeitstagen innerhalb bestimmter Annahmezeiten bei dem für Sie zuständigen „Firmenkunden-Service (FK-Service)“ eintreffen. Bei SEPA-Überweisungen mit elektronischer Unterschrift gilt 17:00 Uhr als Cut-off-Zeit. EURO-Eilzahlungen (CCU über EBICS) mit elektronischer Unterschrift müssen bis 15:45 Uhr vorliegen. SEPA-Echtzeitüberweisungen mit elektronischer Unterschrift sind dagegen täglich rund um die Uhr möglich.