EU-Taxonomie
EU-Taxonomie Verordnung: Wie gut ist Ihr Unternehmen vorbereitet?
Die Taxonomie-Verordnung (2020/82/EU) der Europäischen Union (EU) legt zum einen fest, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Dadurch soll bestimmt werden können, wie ökologisch nachhaltig eine Investition ist. Zum anderen müssen Akteure am Finanzmarkt für ihr nachhaltiges Produkt offenlegen, wie hoch der Anteil an „grünen“ und EU Taxonomie-konformen Investitionen ist. Unternehmen, die die sogenannte CSR-Richtlinie erfüllen müssen, sind zur sogenannten nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet. Das bedeutet, sie müssen die Öffentlichkeit informieren, wie und in welchem Umfang ihr unternehmerisches Handeln mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten in Einklang steht.
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz existiert seit 2017
Deutsche Unternehmen sind seit dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz anzuwenden. Es regelt die Berichtspflichten vor allem für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Ziel ist, dass Firmen ökologische und soziale Aspekte ihres Handelns offenlegen. Investoren und Öffentlichkeit sollen insbesondere Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zum Vorgehen gegen Korruption und Bestechung bekommen. Grundlage hierfür ist die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting-Directive – NFRD) der EU, die in allen Mitgliedsstaaten gilt.
EU Taxonomie und was sich dadurch bei den CSR Berichtspflichten ändert?
Seit 2022 verlangt die EU Taxonomie, das Unternehmen, die der NFRD unterliegen, zumindest Angaben in puncto Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel machen. Und seit 2023 müssen zusätzlich die Umweltziele
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
inkludiert werden.
Wichtig für Unternehmen: Diese Berichtspflichten beginnen zwar erst 2022 und 2023; sie beziehen sich aber immer auf das jeweilige Vorjahr. Firmen müssen also schon von 2021 bzw. von 2022 an entsprechende Daten sammeln.
Bislang gilt die CSR-Berichtspflicht in der EU für etwa 11.700 Unternehmen. Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, sie auf fast 50.000 Firmen auszuweiten. Künftig müssten demzufolge auch börsennotierte kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechende Berichte veröffentlichen, die Mindestgröße von 500 Mitarbeitern soll entfallen. Die CSR-Direktive (Corporate Sustainability Reporting Directive) löst die Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung ab. Sie sieht zudem vor, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte extern prüfen lassen müssen. Für nicht-börsennotierte KMU will die Kommission freiwillige Standards entwickeln. Ein genauer Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt.
Reporting von Nachhaltigkeitsstrategien: was der Mittelstand schon jetzt beachten muss
Die NFRD regelt beispielsweise auch, dass Unternehmen über ihre Zulieferer mitberichten müssen. Schon heute fordern daher zahlreiche Konzerne jährlich ihre Zulieferer auf, eigene Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu reporten. Vor allem wenn die neuen Berichtspflichten für fast fünf Mal so viele Unternehmen gelten werden wie bislang, werden wesentlich mehr Mittelständler entsprechende Daten an die Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen liefern müssen. Sie darüber zu informieren und die entsprechenden Vorbereitungen mit ihnen zu treffen, sollte daher auch von den Banken rechtzeitig angegangen werden.