SEPA-Überweisungen
, Verification of Payee (VoP): Mehr Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr

Welchen zusätzlichen Schutz die Empfängerüberprüfung bietet und wie sie sich auf Ihre Arbeitsabläufe auswirkt.

Die Verification of Payee (VoP) ist eine Vorgabe der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c), die mit der neuen EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen eingeführt wurde. Ziel der VoP ist es, die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr zu erhöhen und den Schutz vor betrügerischen sowie fehlgeleiteten Zahlungen zu verbessern. Zahlungsdienstleister wie die Commerzbank müssen den Service der VoP bis 9. Oktober 2025 allen Kunden anbieten und ohne Berechnung durchführen.

So funktioniert die VoP

Die VoP ist ein zusätzlicher Service bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb EU/EWR – und zwar vor Ausführung der Überweisung. Dazu wird die Kombination aus eingegebenem Empfängernamen und eingegebener Empfänger-IBAN mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten abgeglichen. Das Ergebnis dokumentiert den Übereinstimmungsgrad wie folgt:

Was bedeutet das Ergebnis für die Freigabe Ihres Zahlungsauftrags?

Das Ergebnis der VoP zeigt Ihnen, ob die Empfängerangaben zur IBAN mit den Daten der Empfängerbank übereinstimmen. Die Zielsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe ist es, die Fehlleitung von Überweisungen zu reduzieren. Unabhängig vom Ergebnis entscheiden Sie über Ausführung oder Nicht-Ausführung Ihrer gesamten Datei.

Muss die Empfängerüberprüfung in jedem Fall durchgeführt werden?

Als Firmen- oder Unternehmerkunde („Nicht-Verbraucher“) haben Sie die Wahl, bei der Einreichung von Überweisungen in Sammeldateien (z.B. im EBICS-Verfahren) die Empfängerüberprüfung durchzuführen (= Opt-In) – sofern sich mehr als eine Überweisung/Transaktion in einer Sammeldatei befindet – oder darauf zu verzichten (= Opt-Out). Entscheiden Sie sich für den Verzicht, ändert sich für Sie grundsätzlich nichts am Ablauf der Überweisung.

Wie ändern sich die Arbeitsabläufe bei einer Empfängerüberprüfung?

Wenn Sie Zahlungsverkehrsdateien mit nur einer Überweisung beauftragen oder bewusst den VoP-Service (Opt-in) wählen, wird jede Zahlung in einer von Ihnen übermittelten Datei zunächst über den VoP-Service abgeglichen. Die Ergebnisse des VoP-Service erhalten Sie in einer strukturierten Form (pain.002). Die Bereitstellung erfolgt über die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU). Die Datei muss anschließend erneut unterschrieben werden, wenn Sie deren Ausführung wünschen.

Insbesondere bei Firmen- und Unternehmerkunden haben die Vorgaben aus der neuen EU-Verordnung bei der Einreichung von Zahlungsaufträgen über EBICS, FinTS/HBCI und die Servicerechenzentren (SRZ) Auswirkungen auf die gewohnten Abläufe. Detailinformationen samt einer Vielzahl an Prüf- und Handlungsempfehlungen für eine weiterhin reibungslose Abwicklung Ihrer Zahlungsaufträge enthält das Dokument „Anleitung für die Veränderungen im Zahlungsverkehr“ unter „Informationen“.

Im Zahlungseingang empfehlen wir, Ihren Zahlern rechtzeitig die korrekten Empfängerdaten mitzuteilen. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls unter „Informationen“ im Dokument „Handlungsempfehlungen Zahlungseingang“.

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Betreuer oder schreiben uns eine E-Mail an unser Postfach.

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